Als Wärmebehandlung bezeichnet man eine durch Wärmeeinwirkung hervorgerufene bleibende Gefüge- und Eigenschaftsänderung.
Die wichtigsten Verfahren sind: Glühen, Härten, Vergüten, Nitrieren und das Härten der Randzone.
Unter Glühen versteht man die Wärmebehandlung eines Werkstücks bei festgelegter Temperatur unter Berücksichtigung einer bestimmten Haltedauer und anschließender langsamen Abkühlung.
Man unterscheidet zwischen folgenden Glühverfahren:
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